über die hohen Spritpreise verärgert und über die Verhaltungsweisen der Autofahrer verwundert, suchte der damalige Grevenbroicher Werbe- und PR-Leiter, Ralf E. Geiling, nach wirkungsvollen Lösungen, denn vor geschlossenen Bahnschranken, vor roten Ampeln bei Baustellen und an Verkehrsknotenpunkten standen die Kraftfahrzeuge oftmals mehrere Minuten lang mit laufenden Motoren und warteten ungeduldig auf die Weiterfahrt. Geiling gründete damals die Initiative "Beim Halten Motor abschalten" und gestaltete eine Serie von Piktogrammen für Verkehrshinweis-schilder und Autoaufkleber. Sein Vorteil war, dass sein damaliger Arbeitgeber im Werk in Grevenbroich-Wevelinghoven sowohl Abgasanlagen für Kraftwagen und Landmaschinen sowie amtliche Verkehrs- und Hinweisschilder fertigte.
Ziel der Initiative "Beim Halten Motor abschalten" war es, den durch verkehrsbedingten Fahrzeugstillstand hervorgerufenen, unnötigen Verbrauch von Otto- und Dieselkraftstoffen zu vermeiden und die Abgasemissionen zu verringern. Das Thema Klimagase war seinerzeit - selbst bei Umweltbehörden - ein Buch mit sieben Siegeln.
Zehn bis 15 Prozent Motorkraftstoff wären einzusparen gewesen, wenn die Autofahrer beim Halten und Warten vor geschlossenen Schranken und roten Ampeln die Motoren ausgeschaltet hätten. Obwohl "Motor-abschalten-Schilder" nicht zu den amtlichen Verkehrszeichen zählen, entsprachen sie dem Sinn und Zweck des §30 Absatz 1 der Straßenverkehrs-ordnung (StVO), die da lautet: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen".
Die erste deutsche Straßenverkehrs-Ordnung wurde 1934 von Reichsverkehrsministerium als Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlassen und beruhte auf dem Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909.Diese war bis 1971gültig, bis sie dann für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland novelliert wurde.
Der Ministerrat der DDR führte 1956 eine neue StVO als Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO) ein, die erstmals auch für Ost-Berlin galt.
In Zusammenarbeit mit der Initiative "Sicherer Lebensraum Verkehr" des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes NRW ließ die Initiative "Beim Halten Motor abschalten" 1984 das "Mach-mit-Set", ein Sticker-Set, an Autofahrer verteilen. Der kleinere Sticker war für das eigene Armaturenbrett gedacht, der größere für das Fahrzeugheck.
Noch im gleichen Jahr setzten Umweltbundesamt (UBA), der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU), Automobilclubs und die Automobilindustrie darauf, dass durch einen serienmäßigen Einbau von Abgaskatalysatoren das Abgasproblem durch den Straßenverkehr zu lösen sei. Was sich inzwischen als gravierende Fehleinschätzung der "Experten" herausgestellt hat.
Verschiedene Institute des TÜV sowie führende Forschungsinstitute für Fahrzeug- und Motorentechnik in Deutschland, der Schweiz, österreich und Ungarn und deren Diplomanden und Doktoranden sind in den 1970er und 1980er Jahren der Frage hinsichtlich der "Grenzzeiten" bezüglich des Verbrauches an Kraftstoff und dem Ausstoß an Abgasstoffen durch das Wiederanlassen des Motors nach dem kurzzeitigen Fahrzeugstillstand nachgegangen.
Nach Auswertung aller Studien stand 1988 fest: Zum Kraftstoffsparen genügen bei einem Pkw mit Dieselmotor eine Abschaltezeit von mindestens 4,0 Sekunden, ein Pkw mit Ottomotor muss länger als 5,5 Sekunden ausgeschaltet bleiben, um die gleiche Menge an Kraftstoff zu sparen, die anschließend beim Starten des Motors benötigt wird.
Um den Ausstoß an Luftschadstoffen, die beim Wiederanlassen der Motoren entstehen, zu reduzieren (ohne den Einbau geregelter Abgaskatalysatoren), bedurfte es, je nach Art und Zusammensetzung des Abgases (CO, CO2, HC, NOX und Partikel) Abschaltezeiten zwischen 6,3 und 19,9 Sekunden. Zur Reduzierung der Rußpartikel aus Dieselmotoren (ohne den Einbau von Partikelfiltern) beträgt die Grenzzeit 27,5 Sekunden. Für die sogenannten Klimagase, insbesondere das CO2, das im Motorenabgas zu 99 Prozent enthalten ist, sprach niemand.
Von wesentlicher Bedeutung war auch die Frage nach dem Betriebszustand des Motors und nach dem Verhalten der Kraftfahrer beim Wiederanlassen des Motors: Handelte es sich um einen betriebswarmen Motor und wurde der Motor mit oder ohne den Tritt aufs Gaspedal gestartet? (Quelle: Abschlussbericht zu den Groß- und Einzelversuchen Motorabschalten. Studien aus Deutschland, Schweiz, Österreich, Ungarn. GMS Neuss 1988)
wurde eines der beiden Schilder, die 1974 vor einem Bahnübergang in Grevenbroich standen, der Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen übergeben.
Heute wissen wir, dass ein Abgaskatalysator weder den Kraftstoffverbrauch reduzieren - noch den Ausstoß an Klimagasen verringern kann. Ein Katalysator vermag lediglich - unter Hinzufügen von Luftsauerstoff - einige der gesundheitsschädlichen Motorabgas-Bestandteile in das klimaschädigende CO2 umzuwandeln, mit all seinen verhängnisvollen Folgen für Menschen, Tiere, Natur, Umwelt und Klima.
Trotz Abgaskatalysatoren, Partikelfilter und Fahrzeugen mit Elektro- und Hybridmotor (Anteil 1,3 Prozent) sind der stetig steigende Verbrauch an fossilen Energieträgern und die dadurch bedingten Umweltbelastungen immer noch eine große Herausforderung. Nur ein bedeutungsloser Anteil von Pkw ist mit sogenannten Motor-Stopp-Start-Anlagen ausgerüstet. Viele Autofahrer haben diese Systeme dauerhaft deaktiviert, da sich das Anfahren und Beschleunigen verzögert, insbesondere bei Lichtsignalanlagen, beim Anhalten und Warten an Verkehrsknotenpunkten und im Stopp-and Go-Verkehr, wenn der Motor automatisch ausgeschaltet wird. Hier ist dies aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses sowie des Umwelt- und Klimaschutzes und zum Spritsparen nicht sonderlich zweckmäßig.
Arnulf Thiemel vom ADAC Technik Zentrum erklärt, dass Haltephasen lang genug sein müssen, um Kraftstoff zu sparen: "Für 30 Sekunden sollte der Motor schon abgeschaltet bleiben". Diese Zeitspanne diene als allgemeine Orientierung und könne vor allem bei neuen Fahrzeugen auch unterschritten werden. "Außerdem dürfen Fahrer beim Anlassen nicht aufs Gas treten – sonst verpuffe der Einspareffekt", warnt Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische überwachung.
"Weil beim Wiederanlassen eines Verbrennungsmotors zusätzlich Kraftstoff benötigt wird, macht der Motor-Stopp bei warmen Betriebstemperaturen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bereits für ca. 10 Sekunden (Faustformel) Sinn", erklärt Prof. Dr. sc. techn. Thomas Koch, Leiter des Karlsruher Instituts für Kolbenmaschinen (KIT).
Gemäß Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zu den "Modellversuchen mit Umweltampeln" aus dem Jahre 1988 (V 3 – Vrs. 1448/88) entsteht der mit Abstand größte Nutzen des Motorabschaltens bei Ampeln ab 10 Sekunden Mindestsperrzeit durch die Einsparung von Kraftstoff: Das Einsparpotential beträgt demnach zwischen 15 und 37 Prozent.
Durch das Abschalten von Pkw- und Nutzfahrzeugmotoren bei Fahrzeugstillstand (beim Halten und Warten vor geschlossenen Bahnschranken, vor roten Verkehrssignalanlagen mit längerer Rotphase, beim Be- und Entladen sowie beim Warten auf Fahrgäste und Mitfahrer usw.) könnten jährlich bis zu 9,6 Milliarden Liter Kraftstoff weniger verbraucht und dementsprechend rund 163,4 Millionen Tonnen CO2 weniger emittiert werden. Das entspricht Tag für Tag etwa 26,3 Millionen Liter Benzin und Diesel, die eingespart werden können und rund 450.000 Tonnen Treibhausgase, die dabei weniger in die Atmosphäre gelangen. Heute wissen wir, dass der CO2-Anteil bei den Abgasgiftstoffen aus Otto- und Dieselmotoren bei rund 99 Prozent liegt. So werden beim Verbrennen eines Liters Kraftstoff rund 2,5 kg Klimagase ausgestoßen.
Laut der Inrix-Verkehrsstudie "Traffic Scorecard" stehen Deutschlands Autofahrer jährlich zwischen 36 und 87 Stunden im Stadtverkehr im Stau. Laut Experten des TÜV Nord verbraucht ein Pkw-Motor im Leerlaufbetrieb - je nach Motortyp und Hubraum - pro Stunde zwischen 0,8 und 1,5 Liter Benzin oder Diesel.
Das vermeidbare Laufenlassen von Verbrennungsmotoren ist nicht nur per Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, (beispielsweise vor geschlossenen Bahnschranken, Lichtsignalen vor Straßenbaustellen, einseitig geregelten Zu- und Durchfahrten, im täglichen Stau, beim Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Warten auf Fahrgäste und Mitfahrer), sondern auch durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG).
Bei Zuwiderhandlungen im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung wird in den meisten Fällen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Fällt der Tatbestand nicht in den Geltungsbereich der StVO, sondern in den des LImSchG (Verhalten von Personen, soweit dadurch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden können), kann ein Verstoß auch ein wesentlich höheres Bußgeld zur Folge haben.